Neues von der anderen Seite (B00ZRXM4Y0) by Paul-Philipp Hanske & Benedikt Sarreiter

Neues von der anderen Seite (B00ZRXM4Y0) by Paul-Philipp Hanske & Benedikt Sarreiter

Autor:Paul-Philipp Hanske & Benedikt Sarreiter [Hanske, Paul-Philipp]
Die sprache: deu
Format: epub
Herausgeber: Suhrkamp Verlag
veröffentlicht: 2015-07-06T04:00:00+00:00


Die UDV hat sich in Brasilien als religiöse Vereinigung etabliert. Und zwar so fest, dass 2011 ihr fünfzigster Geburtstag im und mit dem brasilianischen Parlament in Brasilia gefeiert wurde. Nucleos (Zentren) der Kirche gibt es in allen großen und auch kleineren Städten des Landes und wie bei Santo Daime in den USA und Europa. Für Aufsehen sorgte die UDV 2006, als sie die entscheidende Rolle bei der Legalisierung Ayahuascas im religiösen Kontext in den USA spielte.

Was Brasilien betrifft, so wurde Banisteriopsis caapi 1985 vom Amt für Medikamentensicherheit auf die Liste für verbotene Substanzen gesetzt. Die UDV reichte daraufhin eine Petition bei der nationalen Drogenbehörde (CONFEN) ein, um die Richtigkeit des Verbots zu überprüfen. CONFEN stellte eine Gruppe aus Psychologen, Ärzten, Anthropologen, Philosophen, Historikern und Soziologen zusammen, die Sitzungen von UDV und Santo Daime besuchte, mit deren Mitgliedern sprach und sie untersuchte. Nach zwei Jahren erstellte die Gruppe einen Report, der empfahl, das Verbot aufzuheben. So geschah es. Seit 1987 ist der rituelle Gebrauch Ayahuascas in Brasilien uneingeschränkt erlaubt, der »recreational use« aber bleibt verboten.

Den USA-Zweig der UDV gibt es seit 1994. Dessen Präsident ist bis heute Jeffrey Bronfman, Umweltaktivist und Nachkomme der Familie, die Seagram besaß, lange Zeit der größte Spirituosenhersteller der Welt. Bronfman hatte den Tee in Brasilien bei der UDV kennengelernt, war schwer beeindruckt, lernte Portugiesisch, durchlief die einzelnen Hierarchien der UDV und wurde schließlich zum Mestre. In Santa Fe hielt er nun über mehrere Jahre mit einer wachsenden Gemeinde im üblichen UDV-Zwei-Wochen-Rhythmus Sessãos. Bis Bundesbeamte 1999 eine Razzia in Santa Fe durchführten und 115 Liter des Tees beschlagnahmten. Es wurde niemand verhaftet, aber weitere Sitzungen wurden untersagt. Bronfman und die UDV verklagten daraufhin die Regierung der USA, weil sie sich in ihrer Glaubensfreiheit eingeschränkt fühlten. Der Prozess zog sich über sechs Jahre, wurde zuerst am Landgericht New Mexicos verhandelt und letztlich am Obersten Gerichtshof entschieden.

Die Regierung musste nachweisen, dass die rituelle Verwendung von Ayahuasca gefährlich für die amerikanischen Mitglieder der UDV sei. Die Staatsanwaltschaft argumentierte dabei sinngemäß so: Die in Ayahuasca enthaltene Substanz DMT fällt in Anlage 1 (Schedule I) des Controlled Substances Act (CSA) der USA und der UN-Konvention für Psychotrope Substanzen, weil Missbrauchsgefahr und Gefährdung der öffentlichen Gesundheit besonders hoch sind. Warum sollte das im religiösen Umfeld anders sein? Außerdem: Wer sagt, dass die Substanz über die UDV nicht auf den freien Markt gelangt? Und was wäre es für ein Zeichen an die Gesamtgesellschaft, wenn einer kleinen Gruppe der Gebrauch einer so gefährlichen Substanz erlaubt wäre? Die UDV konterte mit Studien, die den sakramentalen Gebrauch Ayahuascas als sicher und ungefährlich für die Gesundheit einstuften. Zudem sei der Markt für Ayahuasca sehr klein und die importierte Menge viel zu gering, um sie weiterzuverkaufen.

Vor allem aber konnte die Staatsanwaltschaft nicht überzeugend darstellen, warum den Amerikanischen Ureinwohnern der religiöse Gebrauch von Peyote, ebenfalls Schedule I, erlaubt war, hier aber ein Verbot gelten sollte. Letztlich entschied der Oberste Gerichtshof zugunsten der UDV, die vorher schon jede Instanz des Verfahrens gewonnen hatte. Bronfman und seine Gemeinde konnten den Tee wieder importieren und in ihre Sitzungen aufnehmen.



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